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 EDV-Beratung
   Gleissberg

 

Mit Leasing ohne Kapitaleinsatz investieren, Liquidität schonen und Kreditlinien unberührt lassen. Durch konstante, fest vereinbarte Leasingzahlungen über die gesamte Laufzeit unabhängig von Zinssteigerungen sein und ein klare Kalkulations- und Kostengrundlage zu haben das ist:

Leasing, Mietkauf und Software-Nutzungsverträge 1)

Weshalb Leasing?

1. Ohne (Eigen-) Kapital investieren
2. Eigene Liquidität schonen
3. Klare Planungsgrundlage
4. Als Kosten steuerlich absetzbar
5. Keine Gewerbesteuer für Leasing-Objekte
6. Keine Verschlechterung der Bilanzoptik -  Abschreibungsprobleme entfallen

 


Konditionen und Beispiele

Die Konditionen für Leasing und Mietkauf regeln sich nach der jeweils gültigen Konditionsliste. Die folgenden Beispiele sind unverbindliche Erläuterungen.
Beispiel 1: Monatliche Leasing-Rate
Beispiel 2: Monatliche Rate bei Mietkauf
Beispiel 3: Anpassungskonditionen für Objekterweiterungen


Beispiel 1: Monatliche Leasing-Rate:

Objektwert (ohne MwSt.)25.000 EUR
Laufzeit30 Monate
Leasing-Kondition3,75 % p.M.
Objektwert (ohne MwSt.) x Leasing-Kondition= monatliche Leasing-Zahlung
25.000,- EUR x 3,75% p.M.= 937,50 EUR p.M. zzgl. gesetzl. MwSt.

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Beispiel 2: Monatliche Rate bei Mietkauf:

Objektwert (ohne MwSt.)

10.000,- EUR
Laufzeit60 Monate
Kondition2,14% p.M.
Objektwert (ohne MwSt.) x Kondition= monatliche Rate
10.000,- EUR x 2,14% p.M.214,- EUR p.M.

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Beispiel 3: Anpassungskonditionen für Objekterweiterungen

Es besteht ein Leasing-Vertrag mit einer Laufzeit von 30 Monaten.

Nach 7 Monaten Vertragslaufzeit wird die Anlage um ein Zusatzgerät erweitert. Hierfür ist ein zusätzlicher Leasing-Vertrag abzuschließen. Die Laufzeit beträgt in diesem Fall 23 Monate, d.h. der neue Leasing-Vertrag und der ursprüngliche laufen gleichzeitig aus.

Wir nennen Ihnen gern die für die Anpassung geltenden Konditionen.

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Mietkaufvertrag

Aktivierung durch den Kunden; Nach Ablauf der Vertragsdauer geht der Mietkauf-Gegenstand ohne weitere Zahlungen in das Eigentum des Kunden über.

Software-Nutzungsvertrag

Zur Finanzierung reiner Software.


Objekte

Grundsätzlich alle mobile Wirtschaftsgüter. Kerngeschäft sind Produkte aus dem IT-Bereich (Hardware, Software). Darüber hinaus können (Dienst-) Leistungen, die im Zuge einer Investition anfallen in den Vertragsumfang einbezogen werden. 

  •  Beratungsleistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Investition stehen (keine Wartungs- und Schulungskosten)

  • Softwareerstellung vor Betriebsbereitschaft

  • Datenübernahme

  • Probebetrieb

  • Erstellung eines Pflichtenheftes für Software

  • Implementierung und Parametrierung

  • Installationsaufwendungen, inkl. Anreise und Technikerstunden, die im direkten Zusammenhang mit der Lieferung stehen

  • Verkabelung

  • Transport- und Verpackungskosten

Wir beraten Sie gern - fragen Sie uns!


Vertragsarten

Standardvertrag mit Festlaufzeiten
Nach Ablauf der Vertragsdauer und vollständiger Erfüllung endet der Vertrag

Auflösbarer Vertrag kalkuliert auf 36 Monate
Leasingvertrag auf unbestimmte Dauer, ist ab 18. Monat auflösbar.

Auflösbarer Vertrag kalkuliert auf 48 Monate
Leasingvertrag auf unbestimmte Dauer, ist ab 24. Monat auflösbar.

Mietkaufvertrag
Aktivierung durch den Kunden; Nach Ablauf der Vertragsdauer geht der Mietkauf-Gegenstand ohne weitere Zahlungen in das Eigentum des Kunden über.
Laufzeiten von 18 bis 84 Monate

Software-Nutzungsvertrag
Zur Finanzierung reiner Software (Standard- und/oder Individualsoftware). Aktivierung der Software durch den Kunden. Nach Ablauf der Vertragsdauer erfolgt der entschädigungslose, zeitlich unbefristete Nutzungsübergang der Software auf den Kunden.

Software-Leasingvertrag
Ein Leasing-Vertrag mit Festlaufzeiten von 18-32 Monaten ausschließlich für Software.

Auflösbarer Vertrag Software
Dieser Vertrag ist ausschließlich für Software geeignet und läuft auf unbestimmte Zeit. Wahlweise Kalkulationsgrundlage 36, 48 und 60 Monate.

 

1) Die hier dargestellten Aussagen und Beispiele sind sorgfältig recherchiert, sie können dennoch fehlerhaft oder ungültig (geworden) sein. Sie sind ausnahmslos unverbindlich.
Wir beraten Sie gern zu den jeweils gültigen Konditionen und Vorschriften.