Weshalb Leasing?1. Ohne (Eigen-) Kapital investieren 2. Eigene Liquidität schonen 3. Klare Planungsgrundlage 4. Als Kosten steuerlich absetzbar 5. Keine Gewerbesteuer für Leasing-Objekte 6. Keine Verschlechterung der Bilanzoptik - Abschreibungsprobleme entfallen
Konditionen und BeispieleDie Konditionen für Leasing und Mietkauf regeln sich nach der jeweils gültigen Konditionsliste. Die folgenden Beispiele sind unverbindliche Erläuterungen. Beispiel 1: Monatliche Leasing-Rate Beispiel 2: Monatliche Rate bei Mietkauf Beispiel 3: Anpassungskonditionen für Objekterweiterungen
Beispiel 1: Monatliche Leasing-Rate: | Objektwert (ohne MwSt.) | 25.000 EUR | | Laufzeit | 30 Monate | | Leasing-Kondition | 3,75 % p.M. | | Objektwert (ohne MwSt.) x Leasing-Kondition | = monatliche Leasing-Zahlung | | 25.000,- EUR x 3,75% p.M. | = 937,50 EUR p.M. zzgl. gesetzl. MwSt. |
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Beispiel 2: Monatliche Rate bei Mietkauf: Objektwert (ohne MwSt.) | 10.000,- EUR | | Laufzeit | 60 Monate | | Kondition | 2,14% p.M. | | Objektwert (ohne MwSt.) x Kondition | = monatliche Rate | | 10.000,- EUR x 2,14% p.M. | 214,- EUR p.M. |
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Beispiel 3: Anpassungskonditionen für Objekterweiterungen Es besteht ein Leasing-Vertrag mit einer Laufzeit von 30 Monaten. Nach 7 Monaten Vertragslaufzeit wird die Anlage um ein Zusatzgerät erweitert. Hierfür ist ein zusätzlicher Leasing-Vertrag abzuschließen. Die Laufzeit beträgt in diesem Fall 23 Monate, d.h. der neue Leasing-Vertrag und der ursprüngliche laufen gleichzeitig aus. Wir nennen Ihnen gern die für die Anpassung geltenden Konditionen. [zurück] | Aktivierung durch den Kunden; Nach Ablauf der Vertragsdauer geht der Mietkauf-Gegenstand ohne weitere Zahlungen in das Eigentum des Kunden über. Zur Finanzierung reiner Software.
ObjekteGrundsätzlich alle mobile Wirtschaftsgüter. Kerngeschäft sind Produkte aus dem IT-Bereich (Hardware, Software). Darüber hinaus können (Dienst-) Leistungen, die im Zuge einer Investition anfallen in den Vertragsumfang einbezogen werden. Beratungsleistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Investition stehen (keine Wartungs- und Schulungskosten) Softwareerstellung vor Betriebsbereitschaft Datenübernahme Probebetrieb Erstellung eines Pflichtenheftes für Software Implementierung und Parametrierung Installationsaufwendungen, inkl. Anreise und Technikerstunden, die im direkten Zusammenhang mit der Lieferung stehen Verkabelung Transport- und Verpackungskosten
Wir beraten Sie gern - fragen Sie uns!
VertragsartenStandardvertrag mit Festlaufzeiten Nach Ablauf der Vertragsdauer und vollständiger Erfüllung endet der Vertrag Auflösbarer Vertrag kalkuliert auf 36 Monate Leasingvertrag auf unbestimmte Dauer, ist ab 18. Monat auflösbar. Auflösbarer Vertrag kalkuliert auf 48 Monate Leasingvertrag auf unbestimmte Dauer, ist ab 24. Monat auflösbar. Mietkaufvertrag Aktivierung durch den Kunden; Nach Ablauf der Vertragsdauer geht der Mietkauf-Gegenstand ohne weitere Zahlungen in das Eigentum des Kunden über. Laufzeiten von 18 bis 84 Monate Software-Nutzungsvertrag Zur Finanzierung reiner Software (Standard- und/oder Individualsoftware). Aktivierung der Software durch den Kunden. Nach Ablauf der Vertragsdauer erfolgt der entschädigungslose, zeitlich unbefristete Nutzungsübergang der Software auf den Kunden. Software-Leasingvertrag Ein Leasing-Vertrag mit Festlaufzeiten von 18-32 Monaten ausschließlich für Software. Auflösbarer Vertrag Software Dieser Vertrag ist ausschließlich für Software geeignet und läuft auf unbestimmte Zeit. Wahlweise Kalkulationsgrundlage 36, 48 und 60 Monate. 1) Die hier dargestellten Aussagen und Beispiele sind sorgfältig recherchiert, sie können dennoch fehlerhaft oder ungültig (geworden) sein. Sie sind ausnahmslos unverbindlich. Wir beraten Sie gern zu den jeweils gültigen Konditionen und Vorschriften. |